BARRIEREFREIHEIT IM RAUM
Das Ziel von Barrierefreiheit im Raum
Das Ziel von Barrierefreiheit im Raum - in Gebäuden oder öffentlichen Bereichen - ist es, allen Menschen die gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. In Deutschland wird Barrierefreiheit unter anderem durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gefördert. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Barrierefreiheit im Raum sorgt dafür, dass Umgebungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind.
Taktile Schilder sind Beschilderungen, die man mit den Fingern ertasten kann.
Sie sind so gestaltet, dass besonders blinde oder sehbehinderte Menschen Informationen durch Berühren (Tasten) wahrnehmen können.
Merkmale von taktilen Schildern:
- erhabene Schrift oder Symbole, die fühlbar sind (Pyramide)
- häufig zusätzlich Brailleschrift (Punktschrift)
- kontrastreiche Farben, damit Menschen mit Restsehvermögen sie leichter erkennen
- gut erreichbare Höhe, damit sie mit der Hand ertastet werden können
Beispiele für taktile Schilder:
- Türschilder mit Raumnummern in Brailleschrift
- Beschilderung bei Aufzügen
- Orientierungsschilder in öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Behörden)
- Wegweiser oder Lagepläne, die ertastet werden können
Kontrastmarkierung als Durchtrittschutz
Kontrastmarkierungen dienen im Rahmen der Barrierefreiheit als wichtige Maßnahme, um Gefahrenstellen im Raum visuell deutlich hervorzuheben.
Ihr Ziel ist es, insbesondere Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen dabei zu unterstützen, räumliche Grenzen, Höhenunterschiede oder transparente Flächen rechtzeitig zu erkennen und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Als Durchtrittschutz wirken sie vor allem dort, wo die Gefahr besteht, dass Personen unbeabsichtigt weitergehen – etwa an Glastüren, offenen Kanten oder Treppen. Durch einen deutlichen Helligkeits- und Farbkontrast zur Umgebung machen sie sichtbar, wo ein sicher begehbarer Bereich endet oder ein Hindernis beginnt.
Beispiele für den Durchtrittschutz:
- Markierungen auf Glasflächen, um das „Durchlaufen“ gegen transparente Bauteile zu verhindern
- Hervorgehobene Stufenvorderkanten bei Treppen zur besseren Tiefenwahrnehmung
- Kontrastreiche Kennzeichnungen an Podesten oder Absturzkanten
Damit sie wirksam sind, müssen Kontrastmarkierungen gut sichtbar, ausreichend groß und durchgängig angebracht sein. Entscheidend ist dabei vor allem der Helligkeitskontrast, nicht nur die Farbwahl. Insgesamt tragen Kontrastmarkierungen wesentlich dazu bei, Sicherheit, Orientierung und selbstständige Nutzung von Räumen für alle Menschen zu gewährleisten.